Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage.
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln.
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher.
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel.
- Leicht entzündliche Stoffe, z.B. Streichhölzer.
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln.
- Oxidierende Stoffe, z.B. Bleichpulver, Superoxid.
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z.B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen.
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände.
- Ätzende Stoffe, z.B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien.
- Stark magnetische Materialien.
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test).