Sicherheit

 
Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
 
  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage.
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln.
  • Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher.
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel.
  • Leicht entzündliche Stoffe, z.B. Streichhölzer.
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln.
  • Oxidierende Stoffe, z.B. Bleichpulver, Superoxid.
  • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z.B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen.
  • Radioaktive Stoffe und Gegenstände.
  • Ätzende Stoffe, z.B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien.
  • Stark magnetische Materialien.
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test).
 
 


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