Gesundheit

 
Werdende Mütter
Bis zur 29 Schwangerschaftswoche, können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest
auf ihre Reisebüro Flamurtari, oder direct an chek-in schalter.
Eine Ausnahmegenehmigung für einen Flug nach der 29 Schwangerschaftswoche kann nur über den Hausarzt oder Medizinischen Dienst.
Gleiches gilt im Falle einer komplizierten Schwangerschaft wie z.B. Mehrlingsschwangerschaft.

Medikamente
Mit Medikamenten durch den Zoll:
Bei Medikamenten und Spritzen (Insulinspritzen) im Handgepäck ist es ratsam, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die bestätigt,
dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt.

Medikamente im Handgepäck:
Die Verpackung von Medikamenten sollte schlagfest sein und Ihr Medikamentenbedarf nach Möglichkeit auf mehrere Handgepäckstücke verteilt werden.
Es ist ratsam, etwa das Anderthalb- bis Zweifache des erwarteten Bedarfs im Handgepäck mitzuführen.
Denn in Ausnahmefällen werden Flüge manchmal umgeleitet oder ihr Abflug verzögert sich um längere Zeit - auch wenn Sie schon im Flugzeug sitzen.

Kleinkinder
Um das Risiko gesundheitlicher Schäden zu vermeiden, werden Neugeborene erst ab einem Alter von 8 Tagen befördert.
Kleinkinder bis zu 2 Jahren müssen aus Sicherheitsgründen angemeldet werden und können pro Flug nur in begrenzter Anzahl befördert werden.
Massgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt des Antritts des jeweiligen Fluges. Kleinkinder reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten Begleitperson.
Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.


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