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Aktuelle Reisebestimungen
20.01.2021
 
 

Schweiz

Das Bundesamt für Gesundheit Schweiz hat neue Regelungen für Einreisende in die Schweiz, geltend ab 8. Februar, beschlossen.

  • Die Einreise per Flugzeug ist nur noch mit negativem PCR-Test möglich. 
    Alle Einreisenden müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Kontrolle erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug.
     
  • Einreisende, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreisen begeben sich wie bisher unverzüglich nach der Einreise und auf direktem Weg in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem siebten Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt.
  • Sie müssen sich während der zehn Tage nach Ihrer Einreise in die Schweiz ständig in Ihrem Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft aufhalten und den Kontakt zu anderen Personen vermeiden. 
     
  • Wer aus einem Nicht-Risikoland einreist, untersteht ebenfalls der PCR-Testpflicht bei Einreise, nicht jedoch der Quarantänepflicht.
     
  • Erfassung der Kontaktdaten: Von allen einreisenden Personen werden bei Einreise per elektronischem Einreiseformular die Kontaktdaten erhoben.
 
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Sie erreichen uns unter der Nummer: 044 273 38 60
 








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