Gepäck

 

Freigepäck
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 23 kg je Passagier. Auch Kinder erhalten diese Freigepäckmengen.
Wir empfehlen, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben.

Übergepäck
Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmässig überschreitet, ist entgeltpflichtig.

Handgepäck
Aus Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet.
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg (8 kg für Laptop) aufweisen und die Abmessungen dürfen 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten.
Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck zu befördern.
Im Übrigen gelten die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Hinweise zu Haftungsbeschränkungen.

Übergepäcktarif
Das zulässige Höchstgewicht für Ihr Reisegepäck finden Sie auf Ihrem Flugticket. Überschreitungen dieser Limite gelten als Übergepäck.
In diesem Fall verlangt die Tarifstruktur einen Aufpreis. Er richtet sich je nach Situation auf das Gewichts- oder Stückkonzept.

Gepäckbeschädigung und Gepäckverlust
Die Mehrzahl aller fehlgeleiteten Gepäckstücke finden wir innerhalb der ersten 24 Stunden.
In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Gepäckstück nicht innerhalb von fünf Tagen auffindbar ist.
Dann leitet das entsprechende Lost & Found Büro ein zweites, detailliertes Suchverfahren ein.
Sollte Ihr vermisstes Gepäck nicht innerhalb von 5 Tagen gefunden worden sein oder sollten Sie Fragen zu fehlgeleitetem Gepäck haben, so nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu unserer Gepäckermittlungszentrale in Bern auf.
 
Freigepäck und Handgepäck
Die Grenze für das Freigepäck liegt bei 23 kg, jene für Handgepäck bei 8 kg (Masse 55x40x20cm). Grundsätzlich ist nur ein Handgepäck pro Fluggast erlaubt.
Pro Kleinkind (bis zu 2 Jahren) kann gebührenfrei ein Kinderwagen oder Kindersitz als Reisegepäck aufgegeben werden.
 
Meldung von Gepäckschäden und Gepäckverlusten
Die Meldung eines Schadens hat am jeweiligen Zielflughafen unverzüglich beim Abfertigungsagenten zu erfolgen.
Dieser nimmt ein Schadenprotokoll auf und erläutert das weitere Vorgehen.
 
Was gehört ins Fluggepäck und was nicht?
Auf www.nofly.ch finden Sie die nötigen Informationen, welche Gegenstände Sie nicht im Flugzeug transportieren dürfen.


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